Verrechnung |
Die Verrechnung erfolgt nach dem Wahlarztprinzip. Ihre zuständige Krankenkasse refundiert Ihnen nach einreichen der bezahlten Rechnung den jeweiligen Kassentarif für physikalische Ambulatorien. Dies entspricht je nach Leistung ca. 50 % des Rechnungsbetrages Für Informationen über die genaue Höhe der Leistungsrefundierung verweisen wir auf Ihre Krankenversicherung. |